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Finanzlexikon: einkommen

einkommen

Einkommen bezeichnet einen wirtschaftlichen Sachverhalt. Als Einkommen wird der Reinvermögenszugang einer natürlichen Person oder eines Haushaltes im volkswirtschaflichen Sinne innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden.

Der Zeitraum, über den das Einkommen gemessen wird, umfasst im Allgemeinen ein Kalenderjahr bzw. ein Geschäftsjahr. Das Einkommen besteht in dem Unterschied des Reinvermögens am Ende des Jahres zum Reinvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich des während dieser Zeit Konsumierten.

Einkommen entsteht durch die Produktion von Sachen, sowie den Tausch von Sachen, Dienstleistungen und anderen Ansprüchen in einem Markt.

Aber auch durch Erbschaft oder Schenkungen lässt sich Einkommen erzielen.

Nicht verwechselt werden darf dieser Einkommensbegriff mit dem "körperschaftssteuerpflichtigen Einkommen" bzw. dem "zu versteuernden Einkommen". Hierbei handelt es sich um einen steuerrechtlichen Sachverhalt, der eher dem Gewinnbegriff nahekommt.

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